Versand
Inhaltsübersicht:

1. Informationen zu Versandkosten, Zuschläge bei Sperrgut
    bei Bestellung mehrerer Artikel mit "Kombi-Versand" sparen;
    Inselzuschläge bei Speditionsgut

2. Versandabwicklung und Anlieferung (Warenannahme)
3. Empfehlung zur Prüfung der Ware bei Anlieferung

1. Zu jedem Artikeln sind etwaige Versandkosten angegeben und werden im Warenkorb und vor Absenden einer Bestellung angezeigt. Nachfolgend informieren wir Sie bei Bestellungen mehrerer Artikel im Kombi-Versand, sowie zu den Besonderheiten und etwaigen Zuschlägen für Paket-Sperrgut, Speditions-Langgut und Inselzuschlägen im Speditionsversand.

a) Paket-versandfähige Artikel:

Bei Bestellungen mehrerer paketversandfähiger Artikel zahlen Sie nur 1x den Versand des Artikels mit dem höchsten Versandkostenpreis. Im Paketversand werden KEINE Inselzuschläge berechnet. Bei Kombinationen mit Grossgüter/Speditionsgut werden paketversandfähige Artikel immer versandkostenfrei beigepackt.

Einige wenige (paketversandfähige) Artikel sind besonders sperrig und schwer, so genanntes "Sperrgut": Beachten Sie dazu bitte die Versandkostenzuschläge sowie etwaige zusätzliche Hinweise im Artikeltext. Paket-Sperrgut ist nicht kombi-versandfähig mit weiteren (anderen) Artikeln, sodass Versandkosten für Seprrgutartikel und deren Zuschläge zu den Versandkosten weiterer Artikel addiert werden.

b) Grossgüter im Speditionsversand:

Carport's und Überdachungen, Unterstände und Dachplatten und im Kombiversand weitere Accessoire Zubehöre (Kombiversand in einem Auftrag) liefern wir per Spedition.

Bei Bestellungen mehrerer Speditionsversandartikel zahlen Sie nur 1x den Versand des Artikels mit dem höchsten Versandkostenpreis, Beispiel: für Carport "A" betragen die Versandkosten 124,00 EUR, für Artikel Unterstand "B" 48,00 EUR, Sie zahlen dennoch nur 1-malig 124,00 EUR für beide Artikel. Weitere paketversandfähige Zubehörartikel werden versandkostenfrei beigepackt, Ausnahme: Paket-Sperrgut ist nicht kombi-versandfähig - siehe a) Absatz 2

Einige wenige Artikel sind besonders übermaßig, so genanntes "Langgut" beispielsweise Carport's in 5 und 6 m Breite: Beachten Sie dazu bitte die Versandkostenzuschläge sowie etwaige zusätzliche Hinweise im Artikeltext. Langgut ist nicht kombi-versandfähig mit weiteren Paket- und Speditionsgütern, sodass deren Versandkosten und Langgutzuschläge zu den Versandkosten anderer weiterer Artikel addiert werden.

c) Inselzuschläge für Speditionsgut für die Verschiffung und Abfertigung in den Häfen finden Sie in der Kopfzeile des Shop unter "Service/Hilfe", Unterkategorie "Inselzuschläge", sowie im Kopf der Artikelbeschreibungen bei den Preis- und Versandkosteninformationen mit einem Klick auf "zzgl. Versandkosten" oder mit einem Klick hier...

[Inselzuschläge nach PLZ-Tabelle]

Die Höhe der Inselzuschläge ist unterschiedlich und abhängig vom Lieferort, Inselzuschläge werden daher im Warenkorb im Bestellvorgang mit Angabe der Versandanschrift (PLZ) jedoch vor Absenden einer Bestellung berechnet und angezeigt.

d) Gern können Sie unsere Artikel auch in unserem Zentrallager 15838 Am Mellensee, OT. Sperenberg abholen und so die Versandkosten sparen: Wählen Sie dazu im Bestellvorgang "Abholung". Weitere Informationen finden Sie unter dem Link [Abholung] in der Kopfzeile unter "Service/Hilfe"

2. Hinweise zur Versandabwicklung und Anlieferung (Warenannahme):

Ein Carport oder eine Überdachung sind schwere und vor allem unhandliche Transportüter, die der Fahrer nicht allein und ohne Empfangsbestätigung abstellen darf. Der Spediteur wird Sie daher (nach Übernahme der Ware) direkt telefonisch kontaktieren, um die Details der Zustellung mit Ihnen zu vereinbaren (Liefertag, Tageszeit).

Die Zustellzeiten der Speditionen sind Mo.- Fr., in der Regel von ca. 8 - 16 Uhr, Samstagszustellung ist nicht möglich. Wunschtermine (Tage) geben wir gern an den Transporteur weiter: Jedoch sind die Anliefertage und -zeiten abhängig von der Tourenplanung des regionalen Zustell-Spediteurs, wir haben darauf keinen Einfluss. Die von Ihnen gewünschten Anliefertage werden aber nach Möglichkeit von der Spedition berücksichtigt. Nutzen Sie dazu bitte das Mitteilungsfeld während des Bestellvorgangs oder senden Sie uns gleich nach einer Bestellung eine entsprechende eMail (bitte Bestellnummer angeben).

Paketsendungen werden nicht avisiert, auch können bei Post und Paketdiensten keine Wunschtermine vorgeben werden: Wir empfehlen daher so rechtzeitig zu bestellen, dass diese termingerecht eintreffen können. Berücksichtigen Sie bei den Laufzeiten vorsorglich Wochenend- und Feiertage, insbesondere zu Ostern und Weihnachten mit besonders hohem Sendungsaufkommen.

Wenn Sie eine Sendung nicht selbst entgegen nehmen können, beauftragen Sie bitte einen Mitbewohner oder Nachbarn mit der Annahme: Bei Verweis auf einen Nachbarn ist ein Zettel mit einem entsprechenden Hinweis für den Zusteller an der Haus- oder Wohnungstür oder am Klingelschild an den voraussichtlichen Anliefertagen sehr sinnvoll.

3. Unverbindliche Empfehlung zur Prüfung der Ware bei Anlieferung:

Bitte prüfen Sie beim Empfang der Ware im Beisein des Zustellers bzw. Speditionsfahrers die Vollständigkeit (Anzahl der Pakete, Bunde bzw. Packstücke) und den ordnungsgemäßen Zustand der Sendung (äußerlich sichtbare Transportschäden) bevor Sie den Empfang quittieren. Fehlmengen (Pakete, Bunde, Packstücke) und äußerlich erkennbare Schäden dokumentieren Sie gemeisam mit dem Speditionsfahrer, Post- oder Paketzusteller auf den Versanddokumenten (z.B. Frachtbrief) und quittieren gemeinsam mit Datum und Uhrzeit.

Lassen Sie sich ein Duplikat der Versanddokumente mit der Fehlmengen- oder Schadensfeststellung aushändigen, idealerweise notieren Sie sich darauf ergänzend den Namen des Fahrers und das Kfz.- Kennzeichen.

Informieren Sie uns bitte in solchen Fällen möglichst sofort, so dass wir zeitnah den Sendungsverlauf bei Fehlmengen recherchieren, und/oder für eine Ersatzlieferung sorgen können.

Unsere Empfehlungen wären eine große Unterstützung in beiderseitigem Interesse für eine rasche Nachforschung von fehlenden Packstücken und bei der Abwicklung der Nachlieferung oder Ersatzlieferung. Zu deren Einhaltung sind Sie jedoch nicht verpflichtet: Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns dadurch, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.


Konzeption & Realisation www.creeb.de
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